1. Teilnahmeberechtigung
1.1. An den Bildungsmaßnahmen der Akademie der media GmbH kann jeder teilnehmen.
1.2. Für geförderte Kurse gilt: Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind (z. B. Abstimmung mit dem Kostenträger) behält sich die Akademie die fristlose Vertragskündigung vor. Der Teilnehmer ist verpflichtet, eine Nichtförderung des Lehrganges sofort der Akademie mitzuteilen. Ihm ist hiermit bekannt, dass bei Verstoß gegen diese Verpflichtung zur sofortigen Mitteilung einer Förderungsabsage, Schadensersatz erhoben werden kann.
1.3. Die Akademie der media GmbH ist als private Schule in freier Trägerschaft berechtigt, Zugangsbedingungen für alle stattfindenden Bildungsgänge festzulegen.
2. Anmeldung/Kündigung
2.1. Die Teilnahme setzt das vorherige ordnungsgemäße Ausfüllen und Unterzeichnen der Anmeldeunterlagen voraus. Die Daten des/der Teilnehmer/-in, im Folgenden TN, werden EDV-gestützt verarbeitet. Der Datenschutz ist gewährleistet.
2.2. Eine frühzeitige Anmeldung liegt im eigenen Interesse des Teilnehmers. Durch die Anmeldung verpflichtet sich der Seminarteilnehmer, die Akademie bzw. das Seminar zu besuchen und die hierfür festgesetzten Gebühren zu zahlen.
2.3. Es gelten die in den Anmeldeunterlagen festgelegten Fristen. Die Anmeldung erfolgt vorbehaltlich der Förderzusage, wenn er die media GmbH sofort informiert, entstehen keine Kosten. Die Förderung kann auch über einen Bildungsgutschein erfolgen. Bei einer Förderung nach §10a sind die Rücktrittsrechte nicht wirksam. Danach tritt Punkt 2.4. in Kraft.
2.4. Bei vorzeitigem Maßnahmeabbruch werden laut zwei weitere Raten und in bestimmten Fällen Lehrgangskosten bis zum planmäßigen Ende der Bildungsmaßnahme berechnet. Bei Nachweis einer festen Anstellung des TN kann der Lehrgang sofort abgebrochen werden, wenn der TN gefördert wird. Dem Teilnehmer entstehen dadurch keine Kosten.
2.5. Bei Kursen ohne Förderung oder bei Selbstzahlern im geförderten Bereich hat der Teilnehmer bis 14 Tage vor vertragsmäßigem Seminarbeginn das Recht, ohne Angaben von Gründen von der Anmeldung zum Seminar schriftlich zurückzutreten. Bei Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor Kursbeginn, fallen 30% der Kosten an. Nach Kursbeginn fallen 100% der Kosten an. Die Anmeldung gilt grundsätzlich für die gesamte Dauer des Seminars. Bei Seminaren, die länger als 3 Monate dauern, kann der Teilnehmer frühestens nach 3 Monaten mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen kündigen und danach zu jedem Quartalsende. Bei Krankheit wird eine Teilnahme zu einem späteren Zeitpunkt geprüft.
2.6. Für die Ausbildung und Studium gelten ergänzende Geschäftsbedingungen, die in den Antragsunterlagen ersichtlich sind.
3. Kosten/Zahlung
3.1. Bei Übernahme der Lehrgangskosten durch einen Kostenträger werden die Gebühransprüche an die media GmbH abgetreten. Sollten Teilnehmer die Lehrgangsgebühren irrtümlich auf ihr Privatkonto erhalten, sind sie zur sofortigen Überweisung an die media GmbH verpflichtet.
3.2. Der Bewilligungsbescheid bei Kostenübernahme ist der media GmbH unverzüglich vorzulegen.
3.3. Werden bei Seminaren ohne Förderung die Gebühren lt. Rechnung 5 Tage vor Kursbeginn überwiesen, gewähren wir Ihnen 2% Skonto. Die Kursgebühr ist am 1. Kurstag fällig. Für Mahnungen wird der gesetzlich zur Verfügung stehende Rahmen genutzt. Ratenzahlung ist nur nach schriftlicher Absprache möglich.
4. Durchführung
4.1. Der Beginn eines Lehrganges ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Bei zu geringer Anmeldezahl kann der Lehrgang verschoben oder abgesagt werden. Bei weniger als 5 Teilnehmer im Programm angekündigte Lehrgänge abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden dann zurückerstattet und weitergehende Ansprüche der Teilnehmer insbesondere Schadenersatzansprüche bei wesentlichen Änderungen oder Absagen eines Kurses sind ausgeschlossen.
4.2. Die media GmbH behält sich vor, bei Krankheit des zuständigen Dozenten, den Lehrgang oder einzelne Unterrichtsstunden zu verschieben. In diesem Fall werden die TN unverzüglich informiert.
4.3. Für alle im Unterricht erstellten Arbeiten besteht ein Nutzungsrecht der media GmbH.
5. Pflichten des TN
5.1. Die TN haben die jeweils geltende Schulordnung und Hausordnung zu beachten. Gleiches gilt für die Prüfungsordnung und sonstige, den Schulungsbetrieb betreffende Regelungen.
5.2. Das Rauchen ist an vorgeschriebenen Plätzen erlaubt. Der Konsum von Alkohol sowie Drogen ist in der Akademie untersagt.
6. Ausschluss
6.1. Wer gegen seine Pflichten als TN vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der TN hat der Bildungseinrichtung einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen.
6.2. Die media GmbH behält sich vor, TN von Lehrgängen auszuschließen, wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den TN nicht erreicht werden kann oder wenn trotz Abmahnung wiederholt grob gegen die Pflichten des TN gemäß §5 verstoßen wurde. In diesem Fall hat der TN die Lehrgangsgebühren anteilig für den bereits erteilten Unterricht zu entrichten.
7. Prüfungen, Zeugnisse, Teilnahmebescheinigungen
7.1. Die Abnahme von Prüfungen und die Ausgabe von Zeugnissen richten sich nach der Prüfungsordnung der Akademie der media GmbH in ihrer jeweiligen Fassung. Diese kann eingesehen werden. Jeder TN, der an der Maßnahme regelmäßig teilgenommen hat, erhält ein Abschlusszertifikat der Akademie der media GmbH.
7.2. Bei Kursen ohne Förderung oder bei Selbstzahlern geht das Zertifikat dem TN erst dann zu, wenn dieser den Rechnungsbetrag ohne Abzüge auf das zur Überweisung genannte Konto eingezahlt hat. Die Einzahlung ist ggf. durch die Vorlage eines Beleges zu bestätigen.
8. Haftung
8.1. Gegen alle Unfälle während der Unterrichtszeit ist der TN (der nicht selbst oder über seine Arbeitgeber versichert ist) im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.
8.2. Die media GmbH haftet für Personen- und Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Akademie.
8.3. Der TN haftet für Sachschäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.4. Für Garderobe und liegengebliebene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
8.5. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Stuttgart.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestandteile nicht.
Stuttgart, 9. Dezember 2011